Unfall

Die Private Unfallversicherung

Nur wer privat Unfallversichert ist, ist bei Unfällen in der Freizeit/ zu Hause abgesichert. Auf dem Weg zur Arbeit, zurück und während der Arbeit ist man gesetzlich Unfall versichert. Aber auch hier gibt es Ausnahmen:

"Wenig erfolgreich mit seiner Klage ist ein Ingenieur, der auf einer Dienstreise im Hotel gestürzt ist. Er wollte nachts auf die Toilette gehen, hat sich mit den Füßen im Bettüberwurf verhakt und bei dem darauf folgenden Sturz einen Wirbel gebrochen. Weil der geplante Toilettengang keinen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Ingenieur habe und sowohl Bettüberwurf als auch Toilette keine gefährlichen Einrichtungen des Hotelzimmers darstellen war das kein Arbeitsunfall, urteilt das Sozialgericht Düsseldorf."

(Quelle: http://www.dgb.de/themen/++co++15bf0254-32e2-11e6-92fc-525400e5a74a)