KFZ Versicherung

Sie sind über uns Kunde bei der Alten Leipziger?
Dann hier online Schaden melden!

Die KFZ Versicherung ist hauptsächlich in drei Teile gegliedert

Gesetzliche Kraft-Haftpflichtversicherung

Wie der Name schon sagt, ist die Haftpflichtversicherung zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese, kann kein KFZ auf deutschen Straßen fahren und zugelassen werden. Die Kraft-Haftpflichtversicherung regelt und deckt Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, die durch den Betrieb des KFZ entstanden sind. 

Hier werden Sie bei einem Schaden in Ihrem Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Absicherung für Ihr KFZ und kann zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung besteht die Möglichkeit, folgende Gefahren zu versichern:

  • Glasbruch / Steinschlag
  • Brand
  • Explosion
  • Wild- und/oder Tierunfälle aller Art
  • Diebstahl / Raub
  • Elementarschäden
  • Marderbiss mit/ohne Folgeschäden

Ein Teilkaskoschaden belastet Ihren Schadensfreiheitsrabatt NICHT.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und ist ebenso eine freiwillige Absicherung. Im Wesentlichen beinhaltet die Vollkasko folgende zwei Punkte:

  • Leistung bei selbst verschuldeten Unfällen / Schäden am eigenen Auto
  • Leistung bei Vandalismus und Schäden durch Fahrerflucht

Allerdings werden Sie bei einem Schaden in der Vollkasko mit Ihrem Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft.

Preise

Am preisgünstigsten ist es natürlich, nur die Haftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings kostet die Teilkasko in den meisten Fällen nicht sehr viel mehr und deckt wie oben beschrieben große Schadensereignisse ab.

Die Vollkasko verspricht den ausführlichsten Schutz, liegt preislich dann auch deutlich über den anderen Versicherungsmöglichkeiten. 

Alternativ lassen sich die Kosten einer Kaskoversicherung noch mit verschiedenen Selbstbeteiligungen regulieren. Das gängigste und bewährtest Modell ist eine Selbstbeteiligung von 150€ in der Teilkasko und 300€ in der Vollkasko. Natürlich gibt es noch viele weitere Kombinationstarife. Auch ein Abschluss ohne SB ist möglich.

Eine zweite Möglichkeit, sich eine Beitragsersparnis zu sichern liegt in dem Einschluss einer Werkstattbindung. Hier wird im Kaskoschadensfall der Versicherer entscheiden, in welche Werkstatt der Kunde zur Reparatur geht. Der Versicherer hat mit diesen Werkstätten eine Zusammenarbeitsvereinbarung, die Abwicklung läuft schnell und reibungslos, sodass Kosten eingespart werden können. Diese Ersparnis wird dann an den Kunden weiter gegeben.

Deckungserweiterungen
  •  Schutzbrief: Übernimmt Kosten für Bergen und Abschleppen zur Werkstatt des KFZ sowie ggf. für ein Ersatzfahrzeug  
  • Rabattschutz: Bei einem Schaden wird die SF-Klasse im Vordergrund nicht zurück gestuft. Wird aber die Versicherung gewechselt, wird an den neuen Versicherer der tatsächliche Rabatt mit Schaden gemeldet
  • GAP-Deckung: Bei Totalschaden/Diebstahl wird hier die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert (z.B. 8.000€) und Restleasingwert (z.B. 12.000€) des KFZ geschlossen = Lücke 4.000€
  • Fahrerschutz: Bei Verletzungen durch einen selbstverschuldeten Unfall geht der Fahrer leer aus. Diese Lücke schließt der Fahrerschutz. Die Insassen im KFZ werden durch die KFZ-Haftpflicht entschädigt. 
  • Auslandschadenschutz: Leistet bei unverschuldeten Unfällen im Ausland mit ausländischem Unfallgegner, bei denen ausländische Haftpflichtversicherungen (falls vorhanden) nicht zahlen.

 

Mit dem folgenden Formular können Sie sich direkt ein Angebot bei uns anfordern.

Einfach ausfüllen und per Mail, Fax oder Whatsapp an uns senden:

Klicken für Download